Leider hat nach meinen Erfahrungen die IV noch nicht überall die dringend
erforderliche adäquate Hilfsleistungen im Zusammenhang mit ALS begriffen.
Noch immer müssen neu diagnostizierte Betroffene zu lange für ihre Rente
und auch für Hilfsmittel kämpfen.
Dabei geht nicht jeder Kanton in der Handhabung mit den Gesetzen gleich
um.
Wichtig:
Bei geringstem Verdacht auf ALS, sollten Neurologen und Ärzte Be-
troffene dringendst auffordern sich bei der IV entsprechend anzumelden.
Je nach Taggeldversicherungsdauer <720 Tage, geht es zulange bis der
Betroffene seine Rente erhält. Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass
je nach Verlaufsform und Situation das Arbeitspensum verringert ver-
ringert werden kann. Es ist ratsam mit der ALS Diagnose (Motoneuron-
erkrankung) eine 40 %ige, 1. Arbeitsreduktion zu beantragen.
Beratung und Tipps erhalten Sie bei der ALS-Vereinigung.ch. Schreiben
oder rufen Sie an. www.ALS-Vereinigung.ch