Politik
Im Zusammenhang mit meiner Diagnose ALS und den damit verbundenen
Verabschiedungen verlor ich den Sport. Politik hat mich grundsätzlich
immer schon interessiert, doch habe ich mich aus egoistischen Gründen zu
meinem Hobby, dem Sport, ausser in die örtliche Baukommission nie aktiv
darum gekümmert. Motiviert durch meine beruflichen Erfahrungen in der
Privatwirtschaft und seit 2002 in der kantonalen Verwaltung, stellte ich mich
im Sommer 2005, sozusagen an Krücken gehend, für die Gemeinderats-
wahlen in Wohlen. Um wenige Stimmen habe ich diesen Sitz ganz knapp
verfehlt. Bei den danach erfolgten Einwohnerratswahlen bin ich nicht nur
als Einwohnerrat sondern gleich noch als GPK Mitglied und als Präsident
der Geschäftsprüfungskommission gewählt worden. Mit grosser Freude
und grossem Engagement konnte ich allgemeinen sehr viel Lebens- aber
auch Politerfahrungen sammeln.
Heute wage ich zu behaupten, dass Politik nicht nur sehr spannend ist son-
dern ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens beziehungsweise unserer
Gesellschaft ist. Meine Freude und anderswo war fast so gross wie im
Sport und heute bedauere ich ein wenig, dass ich mich nicht früher um
Politik gekümmert habe.
Leider nimmt sich der Mensch allgemein im Leben viel zu wichtig, viele
oder die meisten Politiker nehmen sich noch viel wichtiger....
Ein guter Politiker braucht Mut, Ehrlichkeit, gesunder Menschenverstand,
ein gutes Verhältnis zu seiner Eigenverantwortlichkeit, etwas Beharrlichkeit
und sollte allgemein die Menschen gern haben.
Gesetzvorlage vorgetragen vom Bundesrat März am 20. September 2010!
Ein menschliches Eingeständnis wie “unverständlich” und kompliziert unse-
re Gesetzesbildungen sein können!
Bundesrat Merz am 20. September 2010
11. Juli 2011
Bildung eines politisch neutralen Referendumskomitees gegen den
Beschluss des Grossen Rates, 28. Juli 2011, betr. neuer „Pflegefinanzierung
bzw. Pflegegesetz“ (PflG) im Kanton Aargau
www.referendumskomitee.ch
Liebe Freunde
TeleM1, Juli 2011
Gegen den oben aufgeführten Beschluss durch den Grossen Rat möchten
wir das Referendum ergreifen. Die Regelung der Pflegefinanzierung,
insbesondere hinsichtlich der beschlossenen Kostenbeteiligung von 20 %
erfolgt im Pflegegesetz (PflG). Die Kostenbeteiligung ist explizit in § 12a Abs.
2 PflG aufgeführt. Diese Koppelung bzw. Abhängigkeit zwischen
Pflegefinanzierung und Pflegegesetz führte im Grossen Rat dazu, dass bei
Ablehnung einer Patientenbeteiligung von 20 % (Pflegefinanzierung), das
Pflegegesetz keine Gültigkeit gehabt hätte. Aus diesem Grunde untersteht
das Referendum dem gesamten Pflegegesetz.
Ausgangslage:
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung – wie vom Bundesrecht vorgesehen
– wurde durch den Bund an die Kantone übertragen. Es ist den Kantonen
freigestellt, die Höhe der Kosten-beteiligung durch Patienten von 0 % bis
max. 20 % festzulegen. Die Patientenbeteili-gung wurde am 28. Juni 2011
vom Grossen Rat knapp mit 65:60 Stimmen auf 20 % festgelegt. Diese neu
beschlossene Zusatzbelastung von jährlich Fr. 6‘000 - 7‘000.- für Menschen,
die auf fremde pflegerische Hilfe angewiesen sind, darf nicht sein und ist
nicht der Wille des aargauer Bürgers.
Warum das Referendum?
•
Die Abstimmungs-Koppelung zwischen Pflegegesetz und Pflegefinanzie-
rung ist ungerecht!
•
Die zu hohe Kostenbeteiligung trifft Menschen mit Schwerst-Behinderun-
gen, die auf frem-de pflegerische Hilfe angewiesen sind und viele davon
sind im Terminalstadium. Es werden Härtefälle gebildet, die durch diesen
Druck um Ergänzungsleistungen Ansuchen müssen.
•
Entlastet werden die Kostenträger wie Krankenkassen, welche trotzdem
jährlich ihre Bei-träge erhöhen und gleichzeitig Leistungen abbauen. Dies
führt zu weiteren zunehmenden Finanzbelastungen für die Betroffenen.
•
Die kantonal sehr unterschiedlichen Handhabungen sind nicht nachvoll-
ziehbar (Kt. Bern 0%, Zürich 10%, Aargau 20%) und berücksichtigen so-
mit auch kaum die kantonale und regionale Einkom-mens-, bzw. Renten-
situation der Betroffenen. Die zunehmenden Gesund-heitskosten werden
auf diese Weise eher erhöht als vermindert.
•
Eine so hohe und plötzliche Kostenabwälzung auf betagte und pflegebe-
dürftige Menschen, löst bei den Betroffenen Existenzängste aus.
•
Die Pflege zu Hause, die volkswirtschaftlich am günstigsten ist, wird auf
diese Weise nicht gefördert.
•
Durch die damit verlorengehende Lebensqualität werden im Palliativbe-
reich zusätzliche Belastungen und Unkosten verursacht. Damit wird die
dringend erforderliche multidiszipli-näre Zusammenarbeit im Gesundheits-
wesen verhindert.
•
Wir sind nicht gegen das Pflegegesetz als solches, sondern gegen
diese darin enthaltene Pflegefinanzierung!
•
Wir wollen Betroffene nicht doppelt zum "Opfer machen“.
Die Referendumsfrist von 90 Tagen beginnt mit der amtlichen Publikation
(Amtsblatt) zu laufen. Das Referendum ist somit voraussichtlich bis Ende
November 2011 mit 3000 gültigen Unterschriften einzureichen.
Es ist sehr wichtig, dass sich, wie eingangs erwähnt, dieses Komitee poli-
tisch völlig unabhängig einsetzen wird. Für Flyer und weitere Kampagne-
unterlagen sind wir selber besorgt und verantwortlich und werden seitens der
ALS-Vereinigung.ch unterstützt.
9. November TeleM1, Fokus
Referendum betreffend der „ Pflegefinanzierung“ ist ZUSTANDE
GEKOMMEN!
Erfolgreiche Aktion zugunsten pflegebedürftiger Menschen im Kt. Aargau
In nur sechs Wochen bringt das politisch neutrale Referendums-Komitee Wohlen
Aarau Baden (WAB) 6‘200 Unterschriften gegen die Änderung des Pflegegesetzes
(PflG) zusammen. Das sind doppelt so viele Unterschriften wie für das Referendum
erforderlich gewesen wären.
Übergabe des Referendums an die Regierung
Die Übergabe der rund 6‘000 amtlich beglaubigten Unterschriften an die Aargauer
Regierung erfolgte am Freitag, 9. Dezember 2011, um 1330 Uhr.
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