Politik Im Zusammenhang mit meiner Diagnose ALS und den damit verbundenen Verabschiedungen verlor ich den Sport. Politik hat mich grundsätzlich immer schon interessiert, doch habe ich mich aus egoistischen Gründen zu meinem Hobby, dem Sport, ausser in die örtliche Baukommission nie aktiv darum gekümmert. Motiviert durch meine beruflichen Erfahrungen in der Privatwirtschaft und seit 2002 in der kantonalen Verwaltung, stellte ich mich im Sommer 2005, sozusagen an Krücken gehend, für die Gemeinderats- wahlen in Wohlen. Um wenige Stimmen habe ich diesen Sitz ganz knapp verfehlt. Bei den danach erfolgten Einwohnerratswahlen bin ich nicht nur als Einwohnerrat sondern gleich noch als GPK Mitglied und als Präsident der Geschäftsprüfungskommission gewählt worden. Mit grosser Freude und grossem Engagement konnte ich allgemeinen sehr viel Lebens- aber auch Politerfahrungen sammeln. Heute wage ich zu behaupten, dass Politik nicht nur sehr spannend ist son- dern ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens beziehungsweise unserer Gesellschaft ist. Meine Freude und anderswo war fast so gross wie im Sport und heute bedauere ich ein wenig, dass ich mich nicht früher um Politik gekümmert habe. Leider nimmt sich der Mensch allgemein im Leben viel zu wichtig, viele oder die meisten Politiker nehmen sich noch viel wichtiger.... Ein guter Politiker braucht Mut, Ehrlichkeit, gesunder Menschenverstand, ein gutes Verhältnis zu seiner Eigenverantwortlichkeit, etwas Beharrlichkeit und sollte allgemein die Menschen gern haben. Gesetzvorlage vorgetragen vom Bundesrat März am 20. September 2010! Ein menschliches Eingeständnis wie “unverständlich” und kompliziert unse- re Gesetzesbildungen sein können! Bundesrat Merz am 20. September 2010 11. Juli 2011 Bildung eines politisch neutralen Referendumskomitees gegen den Beschluss des Grossen Rates, 28. Juli 2011, betr. neuer „Pflegefinanzierung bzw. Pflegegesetz“ (PflG) im Kanton Aargau www.referendumskomitee.ch Liebe Freunde TeleM1, Juli 2011 Gegen den oben aufgeführten Beschluss durch den Grossen Rat möchten wir das Referendum ergreifen. Die Regelung der Pflegefinanzierung, insbesondere hinsichtlich der beschlossenen Kostenbeteiligung von 20 % erfolgt im Pflegegesetz (PflG). Die Kostenbeteiligung ist explizit in § 12a Abs. 2 PflG aufgeführt. Diese Koppelung bzw. Abhängigkeit zwischen Pflegefinanzierung und Pflegegesetz führte im Grossen Rat dazu, dass bei Ablehnung einer Patientenbeteiligung von 20 % (Pflegefinanzierung), das Pflegegesetz keine Gültigkeit gehabt  hätte. Aus diesem Grunde untersteht das Referendum dem gesamten Pflegegesetz. Ausgangslage: Die Neuordnung der Pflegefinanzierung – wie vom Bundesrecht vorgesehen – wurde durch den Bund an die Kantone übertragen. Es ist den Kantonen freigestellt, die Höhe der Kosten-beteiligung durch Patienten von 0 % bis max. 20 % festzulegen. Die Patientenbeteili-gung wurde am 28. Juni 2011 vom Grossen Rat knapp mit 65:60 Stimmen auf 20 % festgelegt. Diese neu beschlossene Zusatzbelastung von jährlich Fr. 6‘000 - 7‘000.- für Menschen, die auf fremde pflegerische Hilfe angewiesen sind, darf nicht sein und ist nicht der Wille des aargauer Bürgers. Warum das Referendum? Die Abstimmungs-Koppelung zwischen Pflegegesetz und Pflegefinanzie- rung ist ungerecht! Die zu hohe Kostenbeteiligung trifft Menschen mit Schwerst-Behinderun- gen, die auf frem-de pflegerische Hilfe angewiesen sind und viele davon sind im Terminalstadium. Es werden Härtefälle gebildet, die durch diesen Druck um Ergänzungsleistungen Ansuchen müssen. Entlastet werden die Kostenträger wie Krankenkassen, welche trotzdem jährlich ihre Bei-träge erhöhen und gleichzeitig Leistungen abbauen. Dies führt zu weiteren zunehmenden Finanzbelastungen für die Betroffenen. Die kantonal sehr unterschiedlichen Handhabungen sind nicht nachvoll- ziehbar (Kt. Bern 0%, Zürich 10%, Aargau 20%) und berücksichtigen so- mit auch kaum die kantonale und regionale Einkom-mens-, bzw. Renten- situation der Betroffenen. Die zunehmenden Gesund-heitskosten werden auf diese Weise eher erhöht als vermindert. Eine so hohe und plötzliche Kostenabwälzung auf betagte und pflegebe- dürftige Menschen, löst bei den Betroffenen Existenzängste aus. Die Pflege zu Hause, die volkswirtschaftlich am günstigsten ist, wird auf diese Weise nicht gefördert. Durch die damit verlorengehende Lebensqualität werden im Palliativbe- reich zusätzliche Belastungen und Unkosten verursacht. Damit wird die dringend erforderliche multidiszipli-näre Zusammenarbeit im Gesundheits- wesen verhindert. Wir sind nicht gegen das Pflegegesetz als solches, sondern gegen diese darin enthaltene Pflegefinanzierung! Wir wollen Betroffene nicht doppelt zum "Opfer machen“. Die Referendumsfrist von 90 Tagen beginnt mit der amtlichen Publikation (Amtsblatt) zu laufen. Das Referendum ist somit voraussichtlich bis Ende November 2011 mit 3000 gültigen Unterschriften einzureichen. Es ist sehr wichtig, dass sich, wie eingangs erwähnt, dieses Komitee poli- tisch völlig unabhängig einsetzen wird. Für Flyer und weitere Kampagne- unterlagen sind wir selber besorgt und verantwortlich und werden seitens der ALS-Vereinigung.ch unterstützt. 9. November TeleM1, Fokus Referendum betreffend der „ Pflegefinanzierung“ ist ZUSTANDE GEKOMMEN! Erfolgreiche Aktion zugunsten pflegebedürftiger Menschen im Kt. Aargau  In nur sechs Wochen bringt das politisch neutrale Referendums-Komitee Wohlen Aarau Baden (WAB) 6‘200 Unterschriften gegen die Änderung des Pflegegesetzes (PflG) zusammen. Das sind doppelt so viele Unterschriften wie für das Referendum erforderlich gewesen wären. Übergabe des Referendums an die Regierung Die Übergabe der rund 6‘000 amtlich beglaubigten Unterschriften an die Aargauer Regierung erfolgte am Freitag, 9. Dezember 2011, um 1330 Uhr. > mehr